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Beschwerde wegen Lärmbelästigung: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator beschweren Sie sich bei Ihrem Vermieter über anhaltende Lärmbelästigung durch eine andere Mietpartei und fordern ihn zum Handeln auf – als fertiges Schreiben zum Ausfüllen, direkt im Browser.

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Angaben zum Schreiben

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Wann brauchen Sie dieses Schreiben?

Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie sich durch andauernden Lärm einer anderen Mietpartei in Ihrem Haus gestört fühlen – etwa durch laute Musik, Partys oder Trittschall zur Unzeit – und Ihren Vermieter förmlich auffordern möchten, dagegen vorzugehen.

Welche Frist gilt?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt es für diese Beschwerde nicht. Sinnvoll ist eine angemessene Frist von beispielsweise ein bis zwei Wochen, damit der Vermieter reagieren und mit der störenden Mietpartei sprechen kann. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung untermauert Ihre Angaben.

Rechtsgrundlage

Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu erhalten; dazu gehört nach ständiger Praxis auch die Sorge für den Hausfrieden, wenn eine andere Mietpartei diesen nachhaltig stört (§ 535 Abs. 1 BGB). Bleibt der Vermieter trotz Kenntnis untätig, kann anhaltender Lärm als Mangel der eigenen Mietsache gewertet werden, der unter Umständen ein Recht auf Mietminderung begründet (§ 536 BGB). Ob und in welcher Höhe eine Minderung im Einzelfall gerechtfertigt ist, hängt von Art, Dauer und Nachweisbarkeit der Störung ab und sollte erst nach sorgfältiger Dokumentation geprüft werden.

  • § 535 Abs. 1 BGB — Der Vermieter muss dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gewähren und erhalten; dazu gehört nach ständiger Praxis auch das Einschreiten, wenn eine andere Mietpartei den Hausfrieden nachhaltig stört.
  • § 536 BGB — Mindert ein Mangel die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch, ist die Miete kraft Gesetzes angemessen herabgesetzt. Anhaltender, vom Vermieter nicht abgestellter Lärm kann einen solchen Mangel begründen.

Häufige Fragen

Muss ich den Lärm zunächst dokumentieren?
Nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung erleichtert es, die Beschwerde zu belegen und spätere Schritte nachvollziehbar zu begründen.
Kann ich wegen Lärmbelästigung sofort die Miete mindern?
Nicht automatisch. Zunächst müssen Sie den Vermieter über die Störung informieren und ihm Gelegenheit geben, tätig zu werden. Erst wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und dieser angezeigt wurde, kommt eine Mietminderung nach § 536 BGB in Betracht – die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Was kann der Vermieter gegen die lärmende Mietpartei unternehmen?
Üblich sind zunächst eine Ansprache oder schriftliche Abmahnung der störenden Mietpartei. Hält die Störung trotzdem an, kann der Vermieter im Einzelfall weitergehende Schritte prüfen, etwa eine Kündigung gegenüber der störenden Mietpartei.
Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Reagiert der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, sollten Sie schriftlich nachfassen und die Störungen weiter dokumentieren. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung kann dann eine Mietminderung sinnvoll sein.
Gilt dieses Schreiben auch für Baulärm oder Lärm von außerhalb des Hauses?
Dieses Schreiben ist auf Störungen durch eine andere Mietpartei im selben Haus zugeschnitten. Bei Baulärm, Verkehrslärm oder anderen externen Quellen gelten teils andere Zuständigkeiten und Maßstäbe; sprechen Sie Ihren Vermieter dennoch an, wenn die Störung von einer Wohnung ausgeht, für die er verantwortlich ist.

Stand: 13.07.2026