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Widerruf Online-Kauf: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator erstellen Sie ein Widerrufsschreiben für einen online geschlossenen Kaufvertrag – ohne Angabe von Gründen, direkt im Browser, ohne Anmeldung.

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Wann brauchen Sie dieses Schreiben?

Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie einen online geschlossenen Kaufvertrag (Fernabsatzvertrag) fristgerecht widerrufen möchten – zum Beispiel bei einem Onlineshop-Kauf, der Ihnen nicht zusagt. Ein Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Welche Frist gilt?

Bei Warenkäufen beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Ware, nicht mit der Bestellung (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei reinen Dienstleistungen ohne Warenlieferung beginnt sie bereits mit Vertragsschluss. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf maximal 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).

Rechtsgrundlage

Bei online geschlossenen Kaufverträgen steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zu (§ 312g, § 355 BGB). Nach einem wirksamen Widerruf müssen beide Seiten die empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurückgewähren; der Unternehmer darf die Erstattung bis zum Rückerhalt der Ware oder bis zum Nachweis der Rücksendung zurückbehalten (§ 357 BGB). Bestimmte Waren, etwa maßangefertigte Artikel oder entsiegelte Hygieneprodukte, sind vom Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312g Abs. 2 BGB).

  • § 312g BGB — Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z. B. Online-Käufen) grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu; Absatz 2 listet abschließende Ausnahmen, etwa für maßangefertigte Waren oder entsiegelte Hygieneartikel.
  • § 355 BGB — Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage; eine formlose, aber eindeutige Erklärung genügt, eine Begründung ist nicht erforderlich. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung.
  • § 356 BGB — Beim Warenkauf beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware (Abs. 2 Nr. 1). Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach diesem Zeitpunkt (Abs. 3).
  • § 357 BGB — Beide Seiten müssen empfangene Leistungen binnen 14 Tagen zurückgewähren (Abs. 1). Beim Verbrauchsgüterkauf darf der Unternehmer die Rückzahlung bis zum Rückerhalt der Ware oder bis zum Nachweis der Absendung zurückbehalten (Abs. 4). Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn der Unternehmer ihn hierüber ordnungsgemäß informiert hat (Abs. 6).

Häufige Fragen

Muss ich meinen Widerruf begründen?
Nein. Für den Widerruf eines Fernabsatzvertrags ist keine Begründung erforderlich (§ 355 Abs. 1 BGB). Eine eindeutige Erklärung, dass Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, genügt.
Bei welchen Käufen ist der Widerruf ausgeschlossen?
Kein Widerrufsrecht besteht unter anderem bei maßangefertigten oder eindeutig auf Sie zugeschnittenen Waren, bei entsiegelten Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene (z. B. Kosmetik, Unterwäsche) sowie bei schnell verderblicher Ware (§ 312g Abs. 2 BGB).
In welcher Form muss ich widerrufen?
Es genügt eine eindeutige Erklärung, aus der Ihr Entschluss zum Widerruf hervorgeht – Textform (z. B. Brief oder E-Mail) ist üblich und empfehlenswert, um den Zugang später nachweisen zu können. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung (§ 355 BGB).
Muss ich für die Nutzung der Ware etwas bezahlen?
Ein Wertersatz kommt nur in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über das Prüfen von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht – also über das hinaus, was auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre (§ 357a BGB).
Wer trägt die Kosten der Rücksendung?
Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Sie als Verbraucher, wenn der Unternehmer Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß darüber informiert hat. Hat der Unternehmer sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen, oder fehlt die Information, gilt das nicht (§ 357 Abs. 6 BGB).

Stand: 13.07.2026